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WBS in Greifswald

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gemäß § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt über die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

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